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   BGH, 29.08.2023 - 1 StR 229/23   

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BGH, 29.08.2023 - 1 StR 229/23 (https://dejure.org/2023,25776)
BGH, Entscheidung vom 29.08.2023 - 1 StR 229/23 (https://dejure.org/2023,25776)
BGH, Entscheidung vom 29. August 2023 - 1 StR 229/23 (https://dejure.org/2023,25776)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 458
  • NStZ 2024, 37
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.04.2022 - 1 StR 89/22

    Minderschwerer Fall der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 29.08.2023 - 1 StR 229/23
    a) Es ist bereits nicht zu erkennen, ob sich das Landgericht bewusst war, dass bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall gegeben ist, für die Einordnung der Schuld eines Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung maßgeblich ist, wenn auch die Schwere der Haupttat mit zu berücksichtigen ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 6. April 2022 - 1 StR 89/22 Rn. 4 und vom 7. September 2021 - 1 StR 302/21 Rn. 3 jeweils mwN).

    Erst wenn das Tatgericht danach weiterhin die Annahme eines minder schweren Falls nicht für gerechtfertigt hält, darf es seiner konkreten Strafzumessung den wegen des verwirklichten vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 6. April 2022 - 1 StR 89/22 Rn. 6, vom 8. Juli 2014 - 3 StR 287/14 Rn. 13 und vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11 Rn. 3).

    Die Entscheidung über den Anrechnungsmaßstab für die erlittene Auslieferungshaft wird von der Aufhebung des Strafausspruchs ebenfalls nicht berührt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2022 - 1 StR 89/22 Rn. 8 und vom 27. März 2019 - 4 StR 541/18 Rn. 2 mwN).

  • BGH, 27.03.2019 - 4 StR 541/18

    Auskunftsverweigerungsrecht (Anwendung bei im Ausland begangenen Taten;

    Auszug aus BGH, 29.08.2023 - 1 StR 229/23
    Die Entscheidung über den Anrechnungsmaßstab für die erlittene Auslieferungshaft wird von der Aufhebung des Strafausspruchs ebenfalls nicht berührt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2022 - 1 StR 89/22 Rn. 8 und vom 27. März 2019 - 4 StR 541/18 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 218/11

    Zusammentreffen mehrerer vertypter Strafmilderungsgründe (minder schwerer Fall)

    Auszug aus BGH, 29.08.2023 - 1 StR 229/23
    Erst wenn das Tatgericht danach weiterhin die Annahme eines minder schweren Falls nicht für gerechtfertigt hält, darf es seiner konkreten Strafzumessung den wegen des verwirklichten vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 6. April 2022 - 1 StR 89/22 Rn. 6, vom 8. Juli 2014 - 3 StR 287/14 Rn. 13 und vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11 Rn. 3).
  • BGH, 07.09.2021 - 1 StR 302/21

    Strafzumessung (notwendige Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrund der

    Auszug aus BGH, 29.08.2023 - 1 StR 229/23
    a) Es ist bereits nicht zu erkennen, ob sich das Landgericht bewusst war, dass bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall gegeben ist, für die Einordnung der Schuld eines Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung maßgeblich ist, wenn auch die Schwere der Haupttat mit zu berücksichtigen ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 6. April 2022 - 1 StR 89/22 Rn. 4 und vom 7. September 2021 - 1 StR 302/21 Rn. 3 jeweils mwN).
  • BGH, 08.07.2014 - 3 StR 287/14

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Subsidiarität;

    Auszug aus BGH, 29.08.2023 - 1 StR 229/23
    Erst wenn das Tatgericht danach weiterhin die Annahme eines minder schweren Falls nicht für gerechtfertigt hält, darf es seiner konkreten Strafzumessung den wegen des verwirklichten vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 6. April 2022 - 1 StR 89/22 Rn. 6, vom 8. Juli 2014 - 3 StR 287/14 Rn. 13 und vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11 Rn. 3).
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